Spielen ist erst ab 18 Jahren erlaubt, und in jedem Konto liegen Werkzeuge wie Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungslimits, Selbstsperre und Auszeit bereit.
Wenn Sie kurz wissen wollen, wer hinter dem Angebot steht und an wen Sie sich wenden können.
Damit Sie wissen, welches Werkzeug in Ihrem Konto liegt und wann Sie es einschalten.
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Spielbudget festzulegen, führt Sie dieser Weg durch das Konto.
Bei Spinzen Casino gehört zum Spielen auch die Frage, ob Sie Hilfe annehmen wollen.
Solche Anzeichen fallen im Alltag einzelner Tage kaum auf, in der Summe aber schon. Wer sie früh bemerkt, kann mit einem Limit oder einer Pause noch selbst die Richtung ändern, statt später von außen gestoppt zu werden.
Liest sich einer dieser Sätze wie Ihr eigener, ist das ein Hinweis und kein Urteil.
Kurz vor der Anmeldung. Schon bei der Kontoeröffnung wird das Alter geprüft, denn mitspielen darf nur, wer 18 Jahre alt ist. Vor der ersten Auszahlung sehen wir Personalausweis oder Pass, Wohnsitznachweis und Zahlungsmittelnachweis an.
Kind am Gerät allein. Bevor ein Kind das Gerät allein nutzt, lässt sich eine Filtersoftware einrichten, die Glücksspielseiten sperrt. Prüfen Sie die Einstellungen später gemeinsam.
Sprechen Sie ohne Vorwurf. Im ersten Gespräch öffnet ein ruhiger Ton ohne Vorwürfe mehr als eine Abrechnung. Die Telefonberatung von Spielen ohne Sucht ist kostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar, auch für Angehörige.
Eine Pause für ein paar Tage. Über die Auszeit pausieren Sie das Spielen für Stunden oder wenige Tage, ohne Ihr Konto zu verlieren. Sie lässt sich im Konto starten; während dieser Zeit bleiben Einzahlungen und Spiele gesperrt.
Wenn es mehr als eine Pause braucht. Eine Selbstsperre schliesst den Zugang für einen längeren Zeitraum und lässt sich nicht vorzeitig aufheben. Sie wird im Konto beantragt; danach sind Einzahlungen und Spiele bis zum Ende der Frist nicht möglich.
Spielsperre nach Art. 80 BGS. Die Spielsperre nach Art. 80 BGS führen die Schweizer Spielbanken unter Aufsicht der ESBK. Beantragen lässt sie sich bei jeder Schweizer Spielbank, auch online; aufheben frühestens nach drei Monaten und nur über die Bank, die sie verhängt hat. esbk.admin.ch
Nach diesen Antworten wissen Sie, wohin Sie sich wenden und was eine Sperre wirklich bedeutet.
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